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Satzung des 
Schützenverein
Welschen Ennest

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Schießordnung des 
Schützenverein
Welschen Ennest

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Merkblatt für Majestäten 
des Schützenverein
Welschen Ennest

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Einverständniserklärung
für Jungschützen

WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE JUNGSCHÜTZEN: 
Nach § 27 des Waffengesetzes dürfen Jugendliche ab 16 Jahre mit Schusswaffen (Kleinkaliber und Flinten bis Kaliber 12x70) schießen, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben. Die Einverständniserklärung muss bis zum Erreichen der Volljährigkeit jedes Jahr neu aausgefüllt, unterzeichnet und vorgelegt werden. Eine Einverständniserklärung aus dem Vorjahr besitzt keine Gültigkeit mehr. Eine Einverständniserklärung als PDF-Datei kann hier heruntergeladen werden:

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Beitrittserklärung

Die Mitgliedsbeiträge betragen: 
- für Mitglieder ab dem 24. Lebensjahr: EUR 40,00 jährlich 
- für Jungschützen (Alter 16 - 23): EUR 20,00 jährlich 
Der Jahresbeitrag ist bis zum 30.06. des Geschäftsjahres fällig, und zwar ausschließlich durch unbare Leistung auf eines der Bankkonten des Vereines. Die Erteilung einer Lastschriftseinzugsermächtigung darf nicht ohne zwingenden Grund versagt werden.

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