Einverständniserklärung

Aktuell

 

WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE JUNGSCHÜTZEN:

Nach § 27 des Waffengesetzes dürfen Jugendliche ab 16 Jahre mit Schusswaffen (Kleinkaliber und Flinten bis Kaliber 12x70) schießen, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich ihr Einverständnis erklärt haben.

Die Einverständniserklärung muss bis zum Erreichen der Volljährigkeit jedes Jahr neu ausgefüllt, unterzeichnet und vorgelegt werden. Eine Einverständniserklärung aus dem Vorjahr besitzt keine Gültigkeit mehr.

Eine Einverständniserklärung als PDF-Datei kann hier heruntergeladen werden:

Zum Download auf

das Bild klicken.

Bis zum Schützenfest 2024 sind es noch:

Tage         Std.        Min.        Sek.

Vermietung Schützenhalle:

 

Dennis Schmidt
Mobil: 0151 - 12 71 95 07